Beratung

Unsere Schwerpunkte

Dr. Reinhard Wagner und Rabea Schuchardt sind in ihrer Eigenschaft als Notare überwiegend beschäftigt mit allen Verträgen im Notarwesen wie Grundstückskaufverträgen, Testamenten und Erbverträgen, Eheverträgen als rechtsbegleitende Verträge vor einer Eheschließung oder während der Ehe sowie Scheidungsverfolgungsvereinbarungen, Vorsorgevollmachten mit Patienten- und Betreuungsverfügungen, Verträge im gesamten Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vereinsrecht inklusive Verschmelzungen, Grundschulden, Beglaubigungen, Grundstücksüberlassungen mit Wohnrechten und Nießbrauch, auch in Bezug auf Vermögen und Grundbesitz im Ausland.“

Anwaltliche Schwerpunkte sind das Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht sowie das Miet- und Verkehrsrecht. Herr Dr. Wagner übernimmt auch Testamentsvollstreckungen.

Insbesondere im Bereich des Familienrechts begleiten Sie Frau Rechtsanwältin Almuth Wagner als Fachanwältin und Frau Rechtsanwältin Schuchardt mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt besonders bei Scheidungen aber auch allen anderen Facetten des Familienrechts z.B. im Vorwege einer Scheidung und Vorbereitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen. Dazu gehört unter anderem auch der Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Beide Anwältinnen sind auch im internationalen Familienrecht (also mit Auslandsbezug) tätig.