Familienrecht

Familienrecht

Sowohl Frau Rechtsanwältin Wagner (Fachanwältin) als auch Frau Rechtsanwältin Schuchardt beschäftigen sich mit allen rechtlichen Belangen innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Es steht nicht nur die anwaltliche Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung im Vordergrund, sondern auch die Erarbeitung und Beratung hinsichtlich von Konzepten, Verfügungen und Verträgen im Rahmen einer Eheschließung. Um den stets aktuellen Ansprüchen gerecht zuwerden und um Sie bestmöglich zu vertreten und zuberaten, nimmt Rechtsanwältin Almuth Wagner regelmäßig an gesetzlich vorgeschriebenen
Fortbildungen teil.

Das Familienrecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsbereiche

• Eherecht
• Scheidungsrecht
• Unterhaltsrecht gegenüber Kindern
• Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht
• Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten
• Rechte an der Ehewohnung und dem Hausrat
• Versorgungsausgleich
• Zugewinnausgleich
• Vermögensauseinandersetzung
• Rechte nichtehelicher Kinder
• Rechte nichtehelicher Lebensgemeinschaften
• Rechte eingetragener Lebenspartnerschaften

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

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Telefax: 0 47 91/ 92 22 – 50

E-Mail: kanzlei@wagner-schuchardt.de

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