Bundes Gesetz Blatt

Patientenverfügung

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind heutzutage unerlässlich, sie geben bei kritischen Situationen die nötige Sicherheit, dass Familienangehörige sich um Sie kümmern.

Die notarielle Beurkundung gibt Rechtssicherheit und ist insbesondere dann unerlässlich, wenn der Vollmachtgeber Eigentümer von Grundbesitz (Häuser, Wohnungen, Grundstücke) ist, weil das Grundbuchamt nur notarielle Vollmachten akzeptiert.

Wir stellen Ihnen an dieser Stelle zwei Muster für Ehegatten bzw. Einzelpersonen zur Verfügung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Telefon: 0 47 91/92 22 0
Telefax: 0 47 91/ 92 22 – 50

E-Mail: kanzlei@wagner-schuchardt.de

Bürozeiten:
Montag – Donnerstag
08:30 – 17:30 Uhr

Freitag
08:30 – 13:00 Uhr